Nur fürs Labor.
Diese Beschränkung ist kein Kleingedrucktes. Sie ist der Grund, warum es die Freischaltung gibt.
Wofür die Substanzen bestimmt sind
Alle von Helvion gelieferten Substanzen sind ausschließlich für Forschung, Analytik und Qualitätskontrolle in dafür eingerichteten Laboratorien bestimmt. Sie werden an Einrichtungen abgegeben, die über die fachliche Eignung, die Ausstattung und die organisatorischen Voraussetzungen für den Umgang mit Laborchemikalien verfügen.
Wofür sie ausdrücklich nicht bestimmt sind
- Nicht zur Anwendung am Menschen. Die Substanzen sind keine Arzneimittel. Sie sind weder auf Sterilität noch auf Verträglichkeit geprüft, unterliegen keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung und dürfen unter keinen Umständen eingenommen, injiziert oder anderweitig am Menschen angewendet werden.
- Nicht zur Anwendung am Tier — weder als Tierarzneimittel noch als Futtermittelzusatz.
- Kein Lebensmittel, kein Nahrungsergänzungsmittel, kein Kosmetikum.
- Kein Weiterverkauf an Privatpersonen. Eine Weitergabe ist nur an andere Einrichtungen zulässig, die dieselben Voraussetzungen erfüllen.
Warum wir prüfen
Substanzen dieser Art werden auf Graumärkten mit dem Aufdruck „nur für Forschungszwecke“ an Privatpersonen verkauft, die sie sich anschließend selbst zuführen. Das führt zu Dosierungsfehlern, unsteril angesetzten Lösungen und Gesundheitsschäden. Ein Aufdruck allein verhindert das nicht — eine Prüfung des Abnehmers schon. Deshalb prüfen wir Einrichtung, UID und Lieferadresse, bevor ein Konto freigeschaltet wird, und liefern ausschließlich an geprüfte Einrichtungsadressen.
Folgen unrichtiger Angaben
Unrichtige Angaben im Freischaltungsantrag führen zur Sperre des Kontos und zur Stornierung offener Bestellungen. Wir behalten uns Rückfragen, Nachweiskontrollen und die Ablehnung einzelner Bestellungen ohne Angabe von Gründen vor.
Pflichten der Abnehmerin
- Einhaltung des Sicherheitsdatenblatts, insbesondere zu Lagerung, Schutzausrüstung und Entsorgung
- Aufbewahrung so, dass Unbefugte keinen Zugriff haben
- Entsorgung nach der Abfallordnung der Einrichtung und den örtlichen Vorschriften
- Beachtung des Arzneimittelgesetzes, des Chemikaliengesetzes und der ausfuhrrechtlichen Vorschriften bei einer Weitergabe
Entwurf. Dieser Text ist fachlich strukturiert, aber nicht anwaltlich geprüft. Vor dem Livegang muss ihn eine Rechtsanwaltskanzlei durchsehen — besonders die Abschnitte zur Verwendungsbeschränkung und zur Haftung.